Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für Bestellungen des Kunden gegenüber der Ronald V. Krüger, Unternehmensberatung („Verkäufer")

Stand: 01.09.2021

Teil 1: "Miete" der Software

  1. Vertragsgegenstand

(a) Bestellung. Der Kunde kauft und bestellt vom Verkäufer die in der Bestellung angegebene Software nach den Bedingungen der Bestellung und dieses Teil 1 der AGB. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde auch die Geltung dieser AGB.

(b) Installation und Training. Der Verkäufer wird die Software entsprechend der Regelungen in Ziffer 3 (a) beim Kunden installieren. Der Kunde erhält zudem eine Einweisungsschulung wie in Ziffer 3 (g) bis (h) beschrieben. Training und Installation sind mit dem Kaufpreis für die Software abgegolten.

(c) AGB des Kunden, Rangfolge der Bedingungen. Einkaufsbedingungen oder andere Regelungen, auf die der Kunde in der Bestellung oder anderweitig hinweist, finden keine Anwendung und werden ausdrücklich zu­rück­gewiesen. Bei Widersprüchen zwischen der Be­stellung und diesen AGB gelten die Bedingungen der Bestellung vorrangig.

(d) Bestandteil des Vertrages ist ebenfalls die „Software-Pflegevereinbarung“

  1. Nutzungsrechte

(a) Der Verkäufer gewährt dem Kunden ein entgeltliches, zeitlich nicht befristetes und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz) der Software (nachstehend "SOFT­WARE“ genannt). Die Lieferung des Quellcodes gehört nicht zum Lieferumfang.

Die Lizenz berechtigt den Kunden zur Einzelnutzung der SOFTWARE im Rahmen eines normalen Gebrauchs. Dieser umfaßt die SOFTWARE-Installation und die Anfertigung einer Sicherungskopie, das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher und seinen Ablauf. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich die Lizenz nicht. Der Kunde darf insbesondere keinerlei Änderungen und Übersetzungen oder weitere Vervielfältigungen der SOFTWARE vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln. Eine unzulässige Vervielfältigung stellt auch der Ausdruck des Programmcodes dar. Änderungen, zu denen der Verkäufer nach Treu und Glauben die Zustimmung nicht verweigert werden kann (§ 39 Abs. 2 UrhG), sind statthaft.

(b) Für die Nutzung der überlassenen SOFTWARE auf einem weiteren Arbeitsplatz innerhalb einer Betriebsstätte, die sich örtlich auf dem gleichen Grundstück befindet ("BETRIEBSSTÄTTE") und/oder Computersystem ist keine zusätzliche Lizenzgebühr zu entrichten. Eine Nutzung der SOFTWARE auf einem sog. Mehr­platz­system bzw. in einem Netzwerk innerhalb einer BETRIEBSSTÄTTE ist zulässig.

(c) Der Verkäufer ist Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an der SOFTWARE sowie der dazugehörenden Benutzerdokumentation. Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche Schutzrechte, die sich in der SOFTWARE befinden, dürfen weder verändert, beseitigt noch sonst unkenntlich gemacht werden.

(d) Der Kunde darf die SOFTWARE weder vermieten noch verleihen. Eine Übertragung der SOFTWARE auf einen Dritten ist nur dann zulässig, wenn sich der Dritte mit diesen Bedingungen schriftlich einverstanden erklärt und der Kunde keinerlei Kopien an der SOFTWARE (einschl. etwaiger Vorversionen) zurückbehält und die Software von seinem Computer löscht. Der Kunde darf die Software weder zurück­entwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren noch disassemblieren. Im übrigen bleiben §§ 69d, 69e UrhG unberührt.

(e) Nutzungsrechte an der Software. Der Kunde erkennt an, dass die gelieferte Software urheberrechtlich geschützt ist. Der Verkäufer gewährt dem Kunden ein beschränktes, zeitlich unbegrenztes, nicht-exklusives, nicht-übertragbares Recht zur Nutzung der Software

(f) Soweit die Software oder einzelne Bestandteile der Software von Dritten lizensiert wurden, gelten zusätzlich die Lizenzbestimmungen dieser Dritten.

(g) Dem Käufer ist es gestattet eine Kopie der Anwender- Software zu Archivierungszwecken anzufertigen, voraus­gesetzt, dass diese Kopie den bestehenden Ur­heber­rechtsv­ermerk aufweist und der Kunde den Auf­be­wahrungs­ort dieser Kopie dokumentiert.

(h) Dem Kunden ist insbesondere nicht gestattet,

(1.) die Software oder die Dokumentation zur Software oder sonstige vertrauliche Informationen im Zusam­men­hang mit der Software einer dritten Person zu zeigen oder zu übertragen oder Zugang zu ihr zu verschaffen, außer den Mitarbeitern oder Dienstleistern, die im Auftrag des Kunden arbeiten

(2.) die Software zu ändern, zu übersetzen, zu dekompilieren oder zu reverse-engineeren, soweit dies gesetzlich nicht zwingend gestattet ist. Soweit diese Maßnahmen gesetzlich zwingend gestattet sind, wird der Kunde zunächst beim Verkäufer nach den notwendigen Informationen nachfragen und diese Maßnahmen erst dann ergreifen, wenn der Verkäufer diese Informationen nicht zeitnah zur Verfügung stellt

(3.) auf der Software basierende abgeleitete Werke zu schaffen oder Weiterentwicklungen durchzuführen

(4.) die Software und die Dokumentation über die Erlaubnisse oben hinaus zu kopieren

(5.) die Software zu lizensieren, zu verkaufen, zu übertragen, zu vermieten oder zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen.

  1. Lieferung; Installation; Training

(a) Lieferung und Installation. Der Verkäufer wird die Software zum in der Bestellung genannten Datum liefern und nach Absprache mit dem Kunden in den Räumlich­keiten des Kunden auf den vom Kunden angegebenen Rechnern, Tablets oder Notebooks (allgem.: Computern) installieren und für die Inbetriebnahme durch den Kunden vorbereiten (die „Installation"). Die Dokumentation wird ausschließlich in elektronischer Form geliefert und mit installiert. Es steht dem Kunden frei diese auf seine Kosten zu drucken.

(b) Eigentumsvorbehalt. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der SOFTWARE bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden vor.

(c) Anschlußvoraussetzungen. Der Kunde wird aus­reichende Anschlußmöglichkeiten für das am Standort der SOFTWARE bestehende Internet bereitstellen.

(d) Bestätigung durch den Kunden. Vor dem in der vorgesehenen Installationszeitpunkt ist der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich durch den Kunden die Erfüllung der Voraussetzungen gem. Ziffern 3 (c) bestätigen zu lassen. Der Verkäufer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, mit der Lieferung ab­zuwarten, bis der Kunde dieser Anforderung nachkommt.

(e) Umgestaltung des Aufstellungsortes. Sofern eine Umgestaltung des Aufstellungsorts notwendig ist, um die in Ziffer 3 (c) genannten Anforderungen zu erfüllen, insbesondere im Zusammenhang mit der Netz­werk­installation, trägt der Kunde die dafür anfallenden Kosten.

(f) Prüfung durch Kunden. Nach Installation wird der Kunde die Funktionsfähigkeit der Software unverzüglich überprüfen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Kunde dem Verkäufer die Funktionsfähigkeit die Software und die Inbetriebnahme durch den Kunden (die "In­be­trieb­nahme") unverzüglich schriftlich bestätigen. Das Datum der bestätigten Inbetriebnahme durch den Kunden, spätestens aber 3 Arbeitstage nach vollständiger Durch­führung der Installation gilt als das Installationsdatum ("In­stal­lations­datum").

(g) Training. Der Verkäufer wird im Anschluss an die vollständige Durchführung der Installation ein einmaliges Einweisungstraining (die "Einführungsschulung") für Mitarbeiter des Kunden veranstalten. Die Ein­führungs­schulung umfasst einen Trainingskurs für bis zu fünf Anwender, die in Absprache mit dem Kunden in den Räumlichkeiten des Kunden durch einen oder mehrere Mitarbeiter des Verkäufers durchgeführt werden.

Sie umfasst folgende Bausteine:

○ Bedienung der Software und deren Module

○ Datenverwaltung

○ Praktische Schulung mit Kunden / Patienten

○ Statistische Auswertungen

(h) Trainingsprotokoll. Nach Abschluss der Einführungs­schulung wird ein Trainingsprotokoll erstellt, das von beiden Parteien abgezeichnet und dem Verkäufer zur Verfügung gestellt wird.

  1. Nutzung der Software

Der Kunde hat bei der Nutzung der Software folgende Anforderungen zu erfüllen:

(a) Verantwortlichkeit des Kunden für den Einsatz der Software. Der Kunde ist allein für die Diagnose, Behandlung und medizinischen Schlussfolgerungen und Entscheidungen sowie für die Frage des Einsatzes der Software beim Kunden verantwortlich. Der Verkäufer haftet nicht für die Richtigkeit der vom Kunden unter Verwendung der Software erstellten Diagnosen.

(b) Einsatz von Druckern. Der Verkäufer haftet nicht für die Leistungsfähigkeit und die Wartung eines in Verbindung mit der Software vom Kunden eingesetzten Druckers. Der Verkäufer haftet auch nicht für die Qualität der produzierten Ausdrucke des Druckers. Der Kunde erkennt an, dass die Ausdrucke nicht für Diagnosezwecke verwendet werden dürfen. Der Kunde wird Dritte entsprechend informieren und den Verkäufer gegenüber jeglichen Ansprüchen von Dritten in Zusammenhang mit den Ausdrucken von Messungen, die mit der Software gemacht wurden, freistellen.

(c) Einsatz von Zubehör. Der Verkäufer haftet nicht für Zubehör und Speichermedien, die vom Kunden im Zusammenhang mit der Software verwendet werden, von der Bestellung oder diesen AGB aber nicht umfasst sind.

(d) Gebrauchsanweisung. Der Kunde hat die Gebrauchs­anweisungen der Software, die im Handbuch niedergelegt sind, strikt einzuhalten.

(e) Zusicherungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, irgend­welche Gewährleistungen oder Zusicherungen in Bezug auf die Software und dessen Einsatz abzugeben, die nicht vorher schriftlich vom Verkäufer freigegeben wurden.

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(a) Kaufpreis. Der Kaufpreis für die SOFTWARE ist in der Bestellung angegeben. Im Kaufpreis sind die Installation und die Einweisungsschulung gemäß Ziffer 3 enthalten. Der Kaufpreis versteht sich inklusive Fracht- und Verpackungskosten sowie Zölle, inklusive MwSt und Fahrkosten des installierenden Mitarbeiters von app4eyes.

(b) Jede mit der Software auf einem Datenträger gespeicherte Messung ist dem Verkäufer zu vergüten. Der Preis hierzu ist in der Bestellung angegeben. Zur Abrechnung erstellt die Software eine Liste der Messungen die dem Verkäufer monatlich per Mail durch den Käufer zu übersenden ist. Diese Liste enthält die noch nicht abgerechneten Messungen des Abrechnungs­zeit­raumes (Monat), sowie eine Prüfziffer, die von der Software erstellt wird, um die Abrechnung zu signieren. Sofern die Übermittlung dieser Daten verspätet erfolgt, versendet der Verkäufer eine erste Mahnung nach 2 und eine zweite Mahnung nach 4 Kalenderwochen. Ist auch 2 Kalender­wochen nach Zusendung der 2. Mahnung keine Über­mittlung der Abrechnungsdaten erfolgt, erhöht sich der abzurechnende Betrag um 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(c) Der Verkäufer behält sich vor, den Preis der Vergütung je Messung lt. 5 (b) dem Lebenshaltungsindex analog einmal jährlich, frühestens nach einem Jahr nach Installationsdatum, anzupassen. Die Anpassung wird dem Käufer drei Monate vor Wirksamwerdung durch den Verkäufer angekündigt. Dabei steht dem Käufer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksam­werdens der Änderungen zu.

(d) Etwaige Unstimmigkeiten in der Abrechnung sind zwischen Käufer und Verkäufer partnerschaftlich abzu­stimmen.

(e) Software-Pflege. Der Kaufpreis umfasst darüber hinaus auch sämtliche Leistungen, die der Verkäufer im Rahmen der Software-Pflegevereinbarung gemäß Ziffer 7 (c) dieser AGB innerhalb von 12 Monaten nach Installation durch den Verkäufer gemäß Ziffer 2 (a) erbringt, unab­hängig davon, ob die Software-Pflege­ver­ein­barungs-Leistungen beauftragt wurden oder nicht.

(f) Fälligkeit des Kaufpreises. Der Kaufpreis ist 30 Tage nach dem Installationsdatum der Software gemäß Ziffer 3 (a) zur Zahlung fällig. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Zinsen auf noch ausstehende Forderungen, mit denen sich der Kunde in Verzug befindet, in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erheben. Sofern die Installation aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist oder sich verzögert, tritt für die Zwecke dieser Regelung an die Stelle des tatsächlichen Installationstages, der in der Bestellung vor­gesehene Installationszeitpunkt.

  1. Gewerbliche Schutzrechte, Lizenzbedingungen

(a) Inhaberschaft an Schutzrechten. Der Verkäufer und seine Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher gewerb­licher und geistiger Schutzrechte (z.B. Patente, Ge­brauchs­muster, Geschmacksmuster, Erfinderrechte, Know-how, Urheberrechte, Markenrechte usw.). die in der Software, sowie der Dokumentation, verkörpert sind oder in Bezug darauf bestehen. Der Kunde erkennt an, dass es sich insbesondere bei der Software sowie der Doku­mentation um Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Infor­mationen des Verkäufers handelt.

(b) Hinweise und Urheberrechtsvermerke. Der Kunde darf Zeichen, die auf die Inhaberschaft an gesetzlichen Schutzrechten hinweisen, sowie Urheberrechtsvermerke und sämtliche Marken und Zeichen, die sich auf der Dokumentation befinden, nicht entfernen, umgestalten oder unkenntlich machen.

(c) Nutzungsrecht an der Dokumentation. Der Verkäufer gewährt dem Kunden ein beschränktes, nicht exklusive, kostenloses, nicht-übertragbares, nicht unterlizensierbares weltweites Nutzungsrecht an der Dokumentation ausschließlich zur Nutzung der Software. lm Übrigen ist dem Kunden nicht gestattet, die Dokumentation (1.) zu lizensieren, zu verkaufen, zu übertragen, zu vermieten oder zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen. (2.) zu ändern, zu erweitern oder zu kürzen.

(d) Auditierung. Der Kunde gestattet dem Verkäufer und seinen Vertretern zu jeder Zelt und nach angemessener vorheriger Ankündigung, die Räumlichkeiten, insbe­sondere den Aufstellungsort des Computers beim Kunden zu besuchen und zu kontrollieren, ob die Software und die Dokumentation im Einklang mit den Vorschritten dieser AGB genutzt werden.

(e) Marken. Jegliche Nutzung des Zeichens und / oder anderer Marken und Kennzeichen des Verkäufers bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers.

  1. Gewährleistung; Software-Pflegevereinbarung

(a) Der Verkäufer gewährt dem Kunden Gewährleistung für die Software für die Dauer von 12 Monaten ab Installationsdatum.

Ein Mangel besteht insbesondere, wenn die Software trotz sachgemäßer Behandlung und Bedienung durch den Kunden für die Funktionen, die im zugehörigen und mitgelieferten Benutzerhandbuch beschrieben sind, zeitweise oder dauerhaft nicht eingesetzt werden kann (die "Funktionsstörung"). Im Fall eines Mangels wird der Kunde dem Verkäufer den Mangel unverzüglich anzeigen und nachvollziehbar beschreiben. Ab dem Zeitpunkt der Anzeige hat der Verkäufer innerhalb einer Frist von höchstens 15 Arbeitstagen den Mangel zu beseitigen.

(b) Eine Minderung sowie der Rücktritt vom Kaufvertrag sind frühestens nach zwei fehlgeschlagenen Nach-besserungsversuchen zulässig.

(c) Sofern der Kunde dies in der Bestellung beauftragt hat, schließen die Parteien einen Service- und Wartungs­vertrag für die Software. Für diese Leistungen gelten die Bestimmungen der "Software-Pflegeverein­barung".

  1. Haftung

(a) Freistellung durch den Kunden. Der Kunde stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch schuldhafte Missachtung oder Nichterfüllung von Pflichten aus diesen AGB hervorgerufen werden.

(b) Haftung des Verkäufers. Der Verkäufer haftet dem Kunden unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahr­lässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspf­lichten in einer den Vertragszweck ge­fährdenden Weise ("Kardinalpflicht"). Vorbehaltlich Ziffer 8 (c) ist im Übrigen eine Haftung auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.

(c) Kardinalpflichten. Sofern der Verkäufer für die Verletzung von Kardinalpflichten haftet, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind, ist die Haftung des Verkäufers auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Eintritt bei Abschluss der Bestellung entsprechend der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände zu rechnen war.

(d) Keine Haftungslimitierung. Die Haftungs­be­schränkungen gelten nicht für eventuelle Schadens­er­satz­ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für die Haftung nach dem Produkt­haftungs­gesetz.

(e) Höhere Gewalt. Keine Haftung besteht für Schäden, die Folge eines Falles höherer Gewalt sind (insbesondere Natur-, Brandkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe usw.).

  1. Geheimhaltung; Vertraulichkeit

(a) Vertrauliche Informationen. Die Parteien sind verpflichtet, über alle ihnen mit der Bestellung sowie Tätigkeiten unter der Bestellung oder des Software-Pflegevereinbarung von der anderen Partei bekannt gegebenen Informationen (im Folgenden "Vertrauliche Informationen") während der Dauer ihrer vertraglichen Beziehung und danach Stillschweigen zu bewahren und diese vertraulichen Informationen weder selbst zu nutzen noch durch Dritte nutzen zu lassen.

Vertrauliche Informationen sind nicht solche Infor­mationen, die die empfangende Partei von Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten hat oder allgemein in der Öffentlichkeit bekannt sind und/oder werden. Die Parteien verpflichten sich, ihnen zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen ord­nungs­gemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können.

(b) Unterlagen. Die von der jeweils anderen Partei zur Verf­ügung gestellten Unterlagen und sonstige Gegen­stände sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrags­ver­hältnisses unverzüglich unaufgefordert an diese Partei zurück­z­ugeben. Dieselbe Aufbewahrungs- und Heraus­gabepflicht gilt für sämtliche Schriftstücke und sonstige Auf­zeichnungen, die vertrauliche Informationen bein­halten, insbesondere auch elektronischer Art, die An­ge­legen­heiten der anderen Partei betreffen (Notizen, Entwürfe, Abschriften, Kopien etc.). An solchen Unterlagen und Gegenständen kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden. Die Parteien haben jeweils Dritten, die eine Partei zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen einsetzt, die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 9 entsprechend aufzuerlegen.

  1. Abtretungsverbot

Der Kunde darf seine mit diesem Vertrag vereinbarten Pflichten, Rechte oder Ansprüche nicht abtreten und jede trotzdem erklärte Abtretung wird als null und nichtig erachtet.

  1. Keine Verzichtserklärung

Das Versäumnis der jeweiligen Partei, ein Recht oder Ansprüche geltend zu machen, ist nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Ansprüche oder auf sonstige Rechte oder Ansprüche anzusehen.

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmung

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieser AGB oder der Bestellung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entsprechendes gilt für die Undurchführbarkeit einer Bestimmung. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem materiellen Gehalt der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Fall einer Vertragslücke.

  1. Vollständigkeit der Vereinbarung; Änderungen

Mündliche Nebenabreden zu der Bestellung und diesen AGB existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Regelung bedürfen der Schriftform.

  1. Anwendbares Recht

Diese AGB sowie die Bestellung unterliegen den Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Convention on the International Sale of Goods (CISG - UN Kaufrecht).

  1. Gerichtsstand

Für jegliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Bestellungen sowie diesen AGB ergeben, ist das Landgericht Düsseldorf ausschließlich zuständig.

  1. Änderungen der Allgemeinen Geschäfts­be­dingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise

Beabsichtigt der Verkäufer Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen oder der Preise, so werden die Änderungen dem Kunden mindestens einen (1) Monat vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung oder bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein Sonder­kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksam­werdens der Änderungen zu. Erfolgt seitens des Kunden innerh­alb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungs­mitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. 

  1. Vertragslaufzeit; Kündigung

Der Vertrag läuft zeitlich unbefristet.

(a) Der Kunde kann den Vertrag schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende, frühestens nach Ablauf einen Jahres nach Installationsdatum kündigen.

(b) Eine Kündigung des Vertrages durch den Kunden aus wichtigem Grund muss schriftlich erfolgen.

Mit Kündigung des Vertrages erlischt die Nutzungs­erlaubnis der Lizenz und der Kunde verpflichtet sich die Software von allen seinen Computern zu löschen.

 

Teil 2: Kauf der Software

  1. Vertragsgegenstand

(a) Bestellung. Der Kunde bestellt und kauft vom Verkäufer die in der Bestellung angegebene SOFTWARE nach den Bedingungen der Bestellung und Teil 2 der AGB. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde auch die Geltung dieser AGB.

(b) AGB des Kunden, Rangfolge der Bedingungen. Einkaufsbedingungen oder andere Regelungen, auf die der Kunde in der Bestellung oder anderweitig hinweist, finden keine Anwendung und werden ausdrücklich zurückgewiesen. Bei Widersprüchen zwischen der Bestellung und diesen AGB gelten die Bedingungen der Bestellung vorrangig.

  1. Nutzungsrechte

Wie 2. Eingeschränkt wird 2 (b) insofern, als dass eine Lizenz nur dazu berechtigt die Software auf einem Rechner oder Laptop oder Tablet (allg.: Computer) zu installieren und zu betreiben.

  1. Lieferung; Installation; Training

(a) Die Software wird entweder (1.) auf einem Datenträger auf Kosten des Verkäufers oder (2.) per Download vom, durch den Verkäufer angegeben, Download-Server geliefert. Die Dokumentation wird ausschließlich in elektronischer Form geliefert. Es steht dem Kunden frei diese auf seine Kosten zu drucken.

(b) Installation. Ist (1.) eine Installation bestellt, so wird der Verkäufer die Software entsprechend der Regelungen in Ziffer 3 (a) bis (f) beim Kunden installieren. Die Installation wird einzeln bestellt und ist mit dem Kaufpreis für die Installation abgegolten.

Ist (2.) keine Installation bestellt, so installiert der Kunde die Software auf einem Computer oder Notebook oder Tablet (Computer) seiner Wahl und fordert per Mail einen Lizenz­schlüssel vom Verkäufer an. Dieser Lizenzschlüssel ist dem Rechner zugeordnet, auf dem der Käufer die Software installiert und von diesem Computer abhängig. Ein Transfer der Software bzw. eine Neuinstallation auf einem anderen Rechner erfordert die Anforderung eines weiteren Lizenzschlüssels vom Verkäufer durch den Käufer. Weiterhin bestätigt der Käufer dem Verkäufer schriftlich, dass er die Software auf dem ersten Rechner nicht mehr nutzt. Als das Installations­datum gilt das Datum der Übersendung des Lizenz­schlüssels vom Verkäufer.

Für die Installation auf einem weiteren Computer ist ein Lizenzschlüssel entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste beim Verkäufer zu bestellen.

(c) Training. Ist ein Training ("Einweisungsschulung") bestellt, wird ein Training für Mitarbeiter des Kunden veranstaltet. Die Einweisungsschulung umfasst einen Trainingskurs für bis zu fünf Anwender, die in Absprache mit dem Kunden in den Räumlichkeiten des Kunden durch einen oder mehrere Mitarbeiter des Verkäufers durch­geführt werden.

Sie umfasst folgende Bausteine:

○ Bedienung der Software und deren Module

○ Datenverwaltung

○ Praktische Schulung mit Kunden / Patienten

○ Statistische Auswertungen

(d) Trainingsprotokoll. Nach Abschluss der Einweisungs­schulung wird ein Trainingsprotokoll erstellt, das von beiden Parteien abgezeichnet und dem Verkäufer zur Verfügung gestellt wird.

  1. Nutzung der Software.

Wie 4.

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen.

(a) Kaufpreis. Der Kaufpreis für die SOFTWARE ist in der Bestellung angegeben. Im Kaufpreis ist aus­schließlich die Lizenz, sowie die Software enthalten. Der Kaufpreis versteht sich inklusive Fracht- und Ver­packungs­kosten sowie Zölle, inklusive MwSt .

(b) Fälligkeit des Kaufpreises. Ist eine Installation der Software bestellt, so ist der Kaufpreis 30 Tage nach dem Installationsdatum der Software gemäß Ziffer 20 (b) 1. zur Zahlung fällig. Ist eine Installation der Software nicht bestellt, so ist der Kaufpreis 30 Tage nach Installations­datum gemäß Ziffer 20 (b) 2. zur Zahlung fällig. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Zinsen auf noch ausstehende Forderungen, mit denen sich der Kunde in Verzug befindet, in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erheben. Sofern die Installation aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist oder sich verzögert, tritt für die Zwecke dieser Regelung an die Stelle des tat­sächlichen Installationstages, der in der Bestellung vor­ge­sehene Installationszeitpunkt.

(c) Software-Pflege. Der Kaufpreis umfasst darüber hinaus auch alle Leistungen (3.1 wird davon aus­ge­schlossen), die der Verkäufer im Rahmen der Software-Pflegevereinbarung gemäß Ziffer 7 (c) dieser AGB innerhalb von 12 Monaten nach Installation durch den Verkäufer gemäß Ziffer 2 (a) erbringt, unabhängig davon, ob die Software-Pflege­ver­ein­barungs-Leistungen be­auf­tragt wurden oder nicht. Nach Ablauf des 12 Monats­zeit­raumes ist der Verkäufer berechtigt, nach der Software-Pflegevereinbarung fällige Vergütung diese Leistungen zu er­heben, wenn der Kunde die Software-Pflege­ bestellt hat.

  1. Gewerbliche Schutzrechte, Lizenzbedingungen.

Wie 6. Absatz (d) findet keine Anwendung.

  1. Gewährleistung; Software-Pflegevereinbarung

(a) Der Verkäufer gewährt dem Kunden Gewährleistung für die Software für die Dauer von 12 Monaten ab Bestelldatum.

Ein Mangel besteht insbesondere, wenn die Software trotz sachgemäßer Behandlung und Bedienung durch den Kunden für die Funktionen, die im zugehörigen und mitgelieferten Benutzerhandbuch beschrieben sind, zeitweise oder dauerhaft nicht eingesetzt werden kann (die "Funktionsstörung"). Im Fall eines Mangels wird der Kunde dem Verkäufer den Mangel unverzüglich anzeigen und nachvollziehbar beschreiben. Ab dem Zeitpunkt der Anzeige hat der Verkäufer innerhalb einer Frist von höchstens 15 Arbeitstagen den Mangel zu beseitigen.

(b) Eine Minderung sowie der Rücktritt vom Kaufvertrag sind frühestens nach zwei fehlgeschlagenen Nach­besserungs­versuchen zulässig.

(c) eine Software Pflegevereinbarung ist, soweit nicht gesondert bestellt, nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.

  1. Haftung

Wie 8.

  1. Geheimhaltung; Vertraulichkeit

Wie 9.

  1. Abtretungsverbot

Wie 10.

  1. Keine Verzichtserklärung

Wie 11.

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmung

Wie 12.

  1. Vollständigkeit der Vereinbarung; Änderungen

Wie 13.

  1. Anwendbares Recht

Wie 14.

  1. Gerichtsstand

Wie 15.

  1. Änderung der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen

Wie 16.